1. Titel der Veranstaltung, Organisation
Kunsthandwerker- und Hobby-Künstler-Märkte; RMM Messebüro, Richard und Monika Wacht, 85221 Dachau, Friedenstr. 25 a, Tel. 08131/26616, E-Mail: kuenstlermaerkte@gmx.de, Homepage: www.kuenstlermaerkte.de
2. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können nur Hobbykünstler und Kunsthandwerker die ihre Ausstellungsstücke selbst herstellen, bearbeiten, etc. und deren Werke unter die Oberbegriffe Kunsthandwerk o. „Künstlerisches“ fallen. Verstöße können mit dem sofortigen Ausschluss und dem Verfall der Standgebühr geahndet werden. Die Beweislast liegt beim Aussteller. Schadensersatzforderungen werden erhoben. Wiederverkäufer und Ladeninhaber können nur nach Absprache teilnehmen.
3. Orte und Datum, Standgebühr und Tischgrößen siehe aktuelle Ausschreibung ( Blatt 2 + 3 )
4. Öffnungszeiten, Auf- und Abbauzeiten
Die Märkte in Erding, Wasserburg, Dingolfing, Freising und Landshut finden am Veranstaltungstag von 10 – 17 Uhr statt. Der Aussteller hat in dieser Zeit seine Produkte auszustellen. Der Aufbau erfolgt am Ausstellungstag ab 07.45 Uhr. Der Abbau ist unmittelbar nach Veranstaltungsende. Die Ausstellungszeiten können sich durch behördliche Auflagen ändern.
5. Nebenkosten entstehen nicht. Die angegebene Standgebühr (inkl. MwSt.) beinhaltet Tisch, Stühle, Stromkosten.
6. Anmeldung Die Anmeldung ist mit den beiliegenden Vordrucken unterschrieben und vollständig ausgefüllt an o.g. Adresse zu schicken (postalisch, Fax, Mail ). Mit der Unterzeichnung/Teilnahme erkennen Sie die Ausstellungsbedingungen an.
7. Anmeldeschluss Anmeldeschluss siehe aktuelle Ausschreibung
8. Zahlung und Reservierung, Durchführung
Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie bis spätestens 2 Wochen danach schriftlich oder per Mail die Zu- bzw. Absage. Mit der Zahlung der Tischgebühr, wird der Tisch für Sie reserviert. Ist die Ausstellungsgebühr bis zum Einzahlungsschluss nicht eingegangen, wird die Zusage unwirksam und Ihr Tisch wird weitergegeben. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Zahlung per Scheck oder Überweisung (Kto. 90498122, BLZ 70051540, Sparkasse Dachau. Entfällt aufgrund höherer Gewalt ( z.B. Brand, Pandemie, Einsturzgefahr wegen Schnee, etc. ) ein Markt kurzfristig ( 20 Tage ) verfällt die Standmiete zugunsten des Veranstalters. Entfällt aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Corona) ein Markt bzw. steht eine Halle nicht zur Verfügung wird die Standmiete erstattet.
9. Rücktritt
Ein bestätigter Rücktritt (schriftlich, telefonisch, Mail, Fax) bis 14 Tage vor dem jeweiligen Markt ist möglich. Die Standgebühr abzüglich 8.- Euro pro gebuchten Tisch wird erstattet. Danach verfällt die Standgebühr zugunsten des Veranstalters. Tische die am Ausstellungstag 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nicht belegt sind, werden ohne Ersatz der Standgebühr weitergegeben bzw. entfernt. Ein Anspruch auf Teilnahme und Entschädigung besteht dann nicht mehr.
10. Haftung, Daten
Der Veranstalter versichert die Besucher der Veranstaltung. Für Personen- und Sachschäden, Verluste, etc. der Aussteller und ihrer Begleiter, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen, können keine Haftungs- und Regressansprüche geltend gemacht werden. Zur Speicherung ihrer Daten erklären sie sich mit der Angabe dieser einverstanden. Für die Einhaltung steuer- und gewerberechtlicher Vorschriften ist der Aussteller selbst verantwortlich.
11. Anschriften der Hallen
Stadthalle Erding: Alois-Schießl-Platz 1 (Zentrum, neben LRA ED), Luitpoldhalle FS: Luitpoldstr. 2 (Volksfestplatz an der Isar), Badria-Halle Wasserburg: Alkorstr. 14 (Freizeitbad Badria), Stadthalle Dingolfing: Dr.-Josef-Hastreiter-Str. 2 (Zentrum, Stadt- verwaltung); Sparkassen-Arena Landshut: Niedermayerstr. 100 (BAB A 92 Ausfahrt Landshut-Nord - B 299 – Messe Landshut), Ottobrunn, Wolf-Ferrari-Haus, Rathausplatz 2
12. Auflagen der Genehmigungsbehörden
Die Notausgänge und die Gänge sind unbedingt freizuhalten. An jedem Stand ist der Vor- und Familienname, Straße und Wohnort anzubringen (Visitenkarte oder Zettel genügt). Zur Dekoration sollen feuerhemmende Materialen verwendet werden. Offenes Feuer (auch Kerzen) ist nicht erlaubt. Alle Waren sind mit Preisen auszuzeichnen ( lt. PreisabgabeVO).
13. Auflagen der Hallen – Beleuchtung – Abfälle
In die Wände und Tische dürfen keine Nägel, Reißzwecken o.ä. geschlagen werden. Eine schonende Behandlung der Einrichtungsgegenstände dürfte selbstverständlich sein. Für Schäden haftet der Aussteller. Für die Stände werden Stromanschlüsse bereit gestellt. Verlängerungskabel, Zusatzsteckdosen und Lampen –alle nur VDE geprüft- bitte selbst mitbringen. Kabeltrommeln müssen abgerollt werden. Pro Stand nicht mehr als 400 Watt. Der Aussteller ist für die Sauberkeit an seinem Stand verantwortlich. Abfälle dürfen nicht in der Halle zurück gelassen werden. Verstöße werden mit dem Ausschluss bei der nächsten Veranstaltung geahndet. Anfallende Kosten für die Beseitigung, Reinigung trägt der Aussteller.
14. Eintritt Der Eintritt beträgt 3 Euro. Ermäßigte 2 Euro. Kinder, sowie Begleitpersonen der Aussteller haben freien Eintritt.
15. Standeinteilung
Die Einteilung erfolgt durch den Veranstalter. Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Einteilung (Namen mit Tischnummern) hängt am Veranstaltungstag an den Eingängen.
16. Aufbau und Zusatzplätze
Aufbauten an den Tischen sind bis zu einer Höhe von 1,2 m erlaubt. Eigene Stellwände, Regale, etc. hinter den Tischen sind nur erlaubt wenn dadurch keinerlei Beeinträchtigung der Durchgänge, sowie der Platznachbarn entsteht. Zusatztische sind nicht erlaubt bzw. bedürfen der Erlaubnis des Veranstalters. Sollten Sie Platz neben den Tischen benötigen, so ist dieser kostenpflichtig (50 % anteilige Tischkosten). Geben Sie dies unbedingt in der Anmeldung an, da die Einteilung am Ausstellungstag keinesfalls geändert werden kann.
17. Zu den Ausstellungsbedingungen gehören Blatt 1,2 u. 3 der aktuellen Ausschreibung – Gerichtsstand ist Dachau